Kassenpatienten: Wahlfreiheit bei Arzneimitteln

Mit der Gesundheitsreform zeigen sich einige Patienten bei der Auswahl wichtiger Medikamente in der Apotheke zunehmend überfordert. Patentierte Produkte, rabattierte Medikamente oder Generika-Präparate stehen den Patienten zur Auswahl, doch wie verhält es sich mit der Kostenerstattung?

Was für Privatpatienten längst selbstverständlich ist, birgt für Mitglieder der gesetzlichen Versicherung derzeit kaum überschaubare finanzielle Risiken. Mit der Reform des Gesundheitswesens und der zunehmenden Gleichstellung privater und gestzlicher Krankenkassen besteht Wahlfreiheit für die Patienten, doch die Konsequenzen aus dieser Regelung sind nicht auf den ersten Blick erkennbar.

Versicherung: Rabattierte Arzneimittel für Kassenpatienten

Bisher waren Kassenpatienten dazu angehalten, rabattierte Medikamente zu nehmen. Rabattiert bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die jeweilige Krankenkasse mit dem Hersteller des betreffenden Präparates Absprachen bezüglich der Preisgestaltung getroffen hat, um den eigenen Haushalt auch im Sinne der Patienten ausgeglichen zu gestalten und bestimmte Medikamente unter einem Preiserlass an die Patienten weiterzugeben. Mit der neuen Wahlfreiheit können Patienten jedoch selbst entscheiden, ob sie das kassenseitig rabattierte Produkt nutzen oder auf ein anderes Präparat setzen möchten. Immer öfter findet man Medikamente, deren Wirkungsweise zwar gleich ist, die sich aber in der Zusammensetzung und schlussendlich auch im Preis unterscheiden können. Entscheidet sich ein Kassenpatient nun vor Ort in der Apotheke für so ein Produkt, so muss er die Rechung zunächst selbst bezahlen. Der Apotheker kann keine Auskunft darüber erteilen, inwieweit die Krankenkasse nachträglich auch die Kosten für das selbst gewählte Medikament tragen wird. Der Patient kann die Rechnung jedoch zur Prüfung an seine Kasse weiterleiten.

Generika: Günstige Medikamente, aber wer trägt die Kosten?

Dabei ist das rabattierte Kassenmedikament nicht unbedingt das günstigste auf dem Markt. Fällt einmal der Patentschutz, nach einer geregelten Laufzeit von 20 Jahren, dann können andere Hersteller sogenannte Generika-Produkte auf den Markt bringen. Das sind genau baugleiche Produkte, mit gleichen Inhaltsstoffen und gleicher Wirkungsweise. Jedoch sind diese Medikamente meist sehr viel günstiger als das Original, weil vorab weniger Geld in Forschung, Entwicklung und Marketing des Produktes investiert wurde. Da sich dieser Markt sehr schnell verändern kann, die Rabattergebnisse aus den Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Pharmaunternehmen aber in der Regel an gewisse Laufzeiten gebunden sind, können die neuen, günstigeren Präperate mitunter teurer für den Patienten kommen, wenn die Krankenkasse die Übernahme der Zahlungen verweigert.

Möchten sich Patienten gesetzlicher Krankenkassen für ein anderes Medikament entscheiden, dann sollten sie vor dem Kauf in der Apotheke mit der Krankenkasse die Kostenübernahme besprechen. Die Kostenerstattung erfolgt dann jedoch erst zum nächsten Quartal. Geschieht das nicht, zahlt der Patient am Ende drauf.

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