Vollmachtstimmrecht

Was ist ein Vollmachtsstimmrecht? Jeder Aktionär hat durch seinen Aktienbesitz an einem Unternehmen das Recht, bei der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft sein Stimmrecht zu gebrauchen. Wenn man verhindert ist, sein Stimmrecht persönlich wahr zu nehmen, gibt es auch die Möglichkeit, sein Stimmrecht durch eine Vollmacht auf Dritte, die es dann in der Hauptversammlung ausüben, zu übertragen.

Das Vollmachtstimmrecht benötigt eine ausdrückliche schriftlicher Weisung. Dritter können sein: Kreditinstitute aber auch Depotbanken. Da aber hauptsächlich Depotbanken das Vollmachtsstimmrecht übernehmen, entstand die umgangssprachliche Bezeichnung Depotstimmrecht. Diese ist nicht korrekt.

Nach dem Aktiengesetzt ist das Vollmachtstimmrecht nur zulässig, wenn die Vollmacht ausdrücklich und schriftlich mitgeteilt wurde. Die Dauer einer allgemeinen Vollmacht kann nur zeitlich beschränkt erfolgen. Die Bank muss Vorschläge zu den Punkten bei der Tagesordnung bei der Hauptversammlung machen. Die Weisungen, die daraufhin erfolgen, sind verbindlich. Die Einhaltung dieser Bestimmungen unterliegt der Depotprüfung.

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