Private Krankenversicherung

In Deutschland gibt es zwei verschiedene Arten von Krankenversicherungen. Zum einen die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und die privaten Krankenversicherungen (PKV). Beide Krankenversicherungen, übernehmen die Kosten die im Falle einer Krankheit, einem Unfall, Vorsorgemaßnahmen und Diagnosetätigkeiten entstehen. Während die gesetzlichen Krankenkassen jeden Menschen aufnehmen müssen, gibt es für die Aufnahme in einer privaten Krankenkasse einige Vorschriften. In der gesetzlichen Krankenkasse, orientieren sich die Beiträge nach dem jeweiligen Einkommen und die Leistungen gelten für alle versicherten in selben Maße. Eine private Krankenversicherung wird durch ein privatrechtliches Unternehmen getragen. Dadurch, dass die private Krankenversicherung einen privatrechtlichen Staus besitzt, hat sie bei den Leistungen sehr viel mehr Spielraum. Auch ist es so, das Behandlungen im Krankheitsfall und auch Medikamente, zwischen Patient und Arzt abgerechnet werden. Die Kosten werden dann erst von der privaten Krankenkasse erstattet.

Für die Aufnahme in eine private Krankenversicherung ist der Stand der versicherten Person nicht mehr ausschlaggebend. Die wichtigste Voraussetzung ist das Einkommen, der Beruf ist hier zweitrangig. Eine Versicherungspflichtgrenze, die vom Gesetzgeber jedes Jahr neu überarbeitet und neu festgelegt wird, entscheidet darüber, ob man versicherungspflichtig ist, oder ob man sich privat versichern kann. Errechnet wird diese Versicherungspflichtgrenze am jährlichen Bruttogehalt. Liegt das jährliche Bruttogehalt unter dieser gesetzlich geregelten Grenze, tritt die Versicherungspflicht für die gesetzliche Krankenkasse in Kraft. Ist das Gehalt dementsprechend oder höher, kann man sich entscheiden, ob man eine gesetzliche Krankenkasse wählt oder eine private Krankenkasse.

Mitunter ist es aber auch so, dass nicht nur das Einkommen von der Aufnahme in einer privaten Krankenkasse abhängig ist, sondern auch der berufliche Status. So können Beamte, Polizisten, Richter, Finanzbeamte oder Abgeordnete jederzeit eine private Krankenversicherung wählen. Das gilt auch für Freiberufler oder Selbstständige Menschen. Studenten können sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und die private Krankenversicherung wählen. Ausgenommen Künstler und Journalisten, müssen darauf achten, dass sie diese Versicherungspflichtgrenze erreichen. Liegen sie unter dieser Versicherungspflichtgrenze, sind sie durch die Künstlersozialkassen zu versichern.

  1. Michael Schmid sagt:

    Die Vielfalt bei den Tarifen Privater Krankenversicherung macht einem die Auswahl nicht leicht. In Zeitschriften wie “Finanztest” gibt es zwar manchmal Übersichten und Tests, aber auch da muß man sich erst einarbeiten.

  1. There are no trackbacks for this post yet.

Leave a Reply